Kanalanschlussgebühr

Kanalanschlussgebühr

Für den Anschluss von Grundstücken an das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Grünburg wird eine Kanalanschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der des Grundstückes, im Falle des Bestehens von Bauberechtigten der Bauberechtigte.


Ausmaß der Anschlussgebühr

Die Kanalanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke € 29,25/m² per 2024 der Berechnungsgrundlage, mindestens aber € 4.591,40 (= Mindestanschlussgebühr für 157 m² bebaute Fläche) per 2024, inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 10%.

Die Gebühren richten sich nach den aktuellen Hebesätzen der Gemeinde, welche pro Finanzjahr im Gemeinderat beschlossen werden.


Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Flächen, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschosse jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz aufweisen.

Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeteranzahl der einzelnen Geschosse aufzurunden.

Ausgebaute Dachräume und Kellergeschosse werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- und Betriebszwecke bzw. als Kellergaragen benutzbar ausgestattet sind.

Zur Bemessungsgrundlage zählen unter anderem auch besondere Räume wie:

Kellerbar, Saunen, Waschküchen, Fitnessräume, Kleiderräume, begehbare Schränke, Hallenbad, Hobbyräume, Wintergärten, beheizt und unbeheizt und nachträglich errichtete Wintergärten.

Die einzelnen Zu- und Abschläge wurden in der Kanalgebührenordnung für die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Grünburg vom 15.06.2020 i.d.g.F. festgelegt.


Auf-, Zu-, Ein- oder Umbau

Bei Änderung eines angeschlossenen Grundstückes durch Auf-, Zu-, Ein- oder Umbau bzw. Änderung in der Benützungsart, ist eine ergänzende Kanalanschlussgebühr in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung gegeben ist.

Der Grundeigentümer und allfällige Miteigentümer sind verpflichtet, alle Veränderungen, die eine Neuberechnung der Anschlussgebühr oder Benützungsgebühr begründen, binnen 4 Wochen nach Eintritt der Änderungen dem Gemeindeamt Grünburg schriftlich anzuzeigen.

Zuständig